Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister

gemäß § 58 SGB VIII (ehemals "Negativattest")

 

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Mit diesem Formular kann das Jugendamt eine Bescheinigung bezüglich des alleinigen Sorgerechts für die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratete Mutter ausstellen.

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Datenschutzerklärung

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit 

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Verwaltungsdienstleistung. 

  

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen 

Verantwortlich für die Datenerhebung ist das Landratsamt Eichstätt 

Residenzplatz 1 

85072 Eichstätt 

poststelle@lra-ei.bayern.de 

08421 70-0 

  

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten 

datenschutz@lra-ei.bayern.de 

  

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 

4a) Zwecke der Verarbeitung: 

Ihre Daten werden erhoben, um Ihnen unsere Verwaltungsdienstleistungen anbieten zu können. 

4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO verarbeitet. 

  

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten 

Ihre personenbezogenen Daten werden, wenn dies für die Erfüllung der Verwaltungsdienstleistung erforderlich ist, an die zuständigen Dienststellen weitergegeben. In ein Land außerhalb der EU werden Ihre Daten nicht weitergegeben. 

In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. 

 

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland 

- entfällt - 

  

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten 

Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben erforderlich ist. 

  

8. Betroffenenrechte 

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: 

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). 

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). 

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). 

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). 

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. 

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz: poststelle@datenschutz-bayern.de 

  

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung 

Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Landratsamt Eichstätt durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. 

Ihre Daten
Angaben zum Kind

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

 

Landratsamt Eichstätt

Sachgebiet 32 - Amt für Familie und Jugend

DLZ Eichstätt

Gundekarstr. 3

85072 Eichstätt

DLZ Lenting

Bahnhofstr. 16

85101 Lenting

Telefon: 08421 70-3000

E-Mail: sorgeregister@lra-ei.bayern.de

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