Antrag auf Bodenrichtwertauskunft

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Anwesen / Grundstück
Zusammenfassung

Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,

mit dem Ausfüllen dieses Antrags stellen Sie einen Antrag auf Bodenrichtwertauskunft. Sie können hierbei maximal zwei Bodenrichtwertstichtage angeben. Bitte beachten Sie, dass Sie für jede Bodenrichtwertauskunft (d.h. pro Anwesen/Grundstück) einen neuen Antrag stellen müssen.

Sollten Sie mehr als drei Bodenrichtwertauskünfte stellen, die sich im selben Gebiet befinden, empfehlen wir Ihnen stattdessen die Bodenrichtwertliste für die gesamte Gemeinde über den unten genannten Link zu erwerben, da dies günstiger ist.

Um den Antrag zu stellen, benötigen Sie folgende Informationen:

  • Adresse des Anwesens / Grundstücks für das Sie die Bodenrichtwertauskunft beantragen möchten
  • Gemarkung / Ortsteil
  • Flurstück
  • Bodenrichtwertstichtag

Im Nachgang wird Ihnen die Bodenrichtwertauskunft digital als PDF zur Verfügung gestellt.
 

Pro Bodenrichtwertauskunft wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben

Die Bezahlung erfolgt über einen Bezahllink, den wir Ihnen per E-Mail nach Sachbearbeitung zusenden. Dies kann bis zu zwei Tage dauern. Die Zahlung ist durch SEPA Lastschriftverfahrenk, Kreditkarte oder PayPal möglich.

Bevor Sie mit dem Ausfüllen des Formulars beginnen, bitten wir Sie, die Datenschutzerklärung aufmerksam zu lesen und Ihre Zustimmung zu bestätigen.

Sie möchten stattdessen verschiedene Bodenrichtwertlisten, Grundstücksmarktberichte und Wertermittlungsrelevante Daten erwerben? Dann folgen Sie bitte diesem Link: zum Antrag Bodenrichtwertlisten, Grundstücksmarktberichte und Wertermittlungsrelevante Daten

Vielen Dank!

Datenschutzerklärung

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit 

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Verwaltungsdienstleistung. 

  

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen 

Verantwortlich für die Datenerhebung ist das Landratsamt Eichstätt 

Residenzplatz 1 

85072 Eichstätt 

poststelle@lra-ei.bayern.de 

08421 70-0 

  

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten 

datenschutz@lra-ei.bayern.de 

  

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 

4a) Zwecke der Verarbeitung: 

Ihre Daten werden erhoben, um Ihnen unsere Verwaltungsdienstleistungen anbieten zu können. 

4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO verarbeitet. 

  

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten 

Ihre personenbezogenen Daten werden, wenn dies für die Erfüllung der Verwaltungsdienstleistung erforderlich ist, an die zuständigen Dienststellen weitergegeben. In ein Land außerhalb der EU werden Ihre Daten nicht weitergegeben. 

In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. 

 

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland 

- entfällt - 

  

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten 

Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben erforderlich ist. 

  

8. Betroffenenrechte 

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: 

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). 

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). 

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). 

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). 

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. 

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz: poststelle@datenschutz-bayern.de 

  

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung 

Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Landratsamt Eichstätt durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. 

Ihre Daten
Rechnungsadresse

Die hier angegebene E-Mail Adresse wird verwendet, um einen Bezahllink zu versenden.

Beantragt wird der Bodenrichtwert für das Anwesen / Grundstück

Die Bodenrichtwerte werden seit 2002 alle zwei Jahre neu erstellt.

Bitte wählen Sie den Zeitraum, in dem der von Ihnen gewünschte Bodenrichtwert liegt.
Der Bodenrichtwertstichtag wird automatisch für Sie ermittelt.

Der Bodenrichtwertstichtag wird automatisch für Sie ermittelt.

Der Bodenrichtwertstichtag wird automatisch für Sie ermittelt.

Mit Klick auf "Kostenpflichtig absenden" wird Ihr Antrag an das Sachgebiet 41 weitergeleitet. Nach dem er bearbeitet wurde, bekommen Sie einen Link zugesandt, über den Sie die Kosten per ePayment (SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte) begleichen können.

Bodenrichtwert

Bitte mit folgendem beginnen:

"Ihr gestellter Antrag weicht ab, da ....."

Alle Hinweise oder Anmerkungen, die Sie hier machen, werden automatisch im Dokument "Auskunft aus der Bodenrichtwertliste" übernommen.

Antrag für Anwesen / Grundstück

Adresse:  

Gemeinde:  

Gemarkung:  

Ortsteil:  

Flurstück:  

Bodenrichtwertstichtag:  

Und (sofern 2. Stichtag vorhanden):  


1. Bodenrichtwert

Angabe ohne / (ist in Vorlage hinterlegt)

Lagebeschreibung

2. Bodenrichtwert

Angabe ohne / (ist in Vorlage hinterlegt)

2. Bodenrichtwert

Angabe ohne / (ist in Vorlage hinterlegt)

Lagebeschreibung

Alle Hinweise oder Anmerkungen, die Sie hier machen, werden automatisch im Dokument "Auskunft aus der Bodenrichtwertliste" übernommen.


Zusätzliche Unterlagen


Informationen zur Bearbeitung


Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder. 

 

Die optionale Übersetzung erfolgt maschinell und hat keine rechtliche Gültigkeit.

Die Formulare sind in jedem Fall in deutscher Sprache auszufüllen. 

 

Landratsamt Eichstätt
Sachgebiet 41
 

Residenzplatz 1

85072 Eichstätt

08421 70-2402
Mo. bis Fr. von 9:00 bis 13:00 Uhr
gutachterausschuss@lra-ei.bayern.de

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