Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung

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Antrag Auskunft Kaufpreissammlung
Zusammenfassung zum Antrag

Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,

mit dem Ausfüllen dieses Antrags können Sie eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung beantragen.
 

Nachdem Sie den Antrag abgesendet haben, erhalten Sie von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eine Vorauswahl. Auf dieser Grundlage können Sie anschließend die Auskünfte auswählen, die in der Kaufpreissammlung enthalten sein sollen.


Bevor Sie mit dem Ausfüllen des Formulars beginnen, bitten wir Sie, die Datenschutzerklärung aufmerksam zu lesen und Ihre Zustimmung zu bestätigen.

Vielen Dank!

Datenschutzerklärung

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit 

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Verwaltungsdienstleistung. 

  

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen 

Verantwortlich für die Datenerhebung ist das Landratsamt Eichstätt 

Residenzplatz 1 

85072 Eichstätt 

poststelle@lra-ei.bayern.de 

08421 70-0 

  

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten 

datenschutz@lra-ei.bayern.de 

  

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 

4a) Zwecke der Verarbeitung: 

Ihre Daten werden erhoben, um Ihnen unsere Verwaltungsdienstleistungen anbieten zu können. 

4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO verarbeitet. 

  

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten 

Ihre personenbezogenen Daten werden, wenn dies für die Erfüllung der Verwaltungsdienstleistung erforderlich ist, an die zuständigen Dienststellen weitergegeben. In ein Land außerhalb der EU werden Ihre Daten nicht weitergegeben. 

In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. 

 

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland 

- entfällt - 

  

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten 

Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben erforderlich ist. 

  

8. Betroffenenrechte 

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: 

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). 

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). 

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). 

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). 

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. 

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz: poststelle@datenschutz-bayern.de 

  

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung 

Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Landratsamt Eichstätt durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. 

In diesem Formular können Sie Auskünfte aus der Kaufpreissammlung beantragen.

Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Ihre Daten

Rechnungsadresse

Die hier angegebene E-Mail Adresse wird verwendet, um einen Bezahllink zu versenden.

Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung: Unbebaute Grundstücke

Die Vergleichspreise sollen folgende Merkmale aufweisen:

Grundstücksgröße:

Kauffälle aus den Jahren:

Umgebung Bewertungsobjekt

Die Mindestgebühr pro Vergleichswert beträgt 25,00 €.

Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung: Eigentumswohnungen

Die Vergleichspreise sollen folgende Merkmale aufweisen:

 

Ausstattung:

Wohnfläche:

Gewünschtes Baujahr:

Kauffälle aus den Jahren:

Umgebung Bewertungsobjekt

Eine restriktiv angesetzte Spanne ergibt häufig eine geringe Anzahl von Kauffällen. Eine Qualifizierung der Ausstattung erfolgt nicht. Der Wert evtl. mitverkaufter Stellplätze ist im Kaufpreis nicht enthalten.

 

Die Mindestgebühr pro Vergleichswert beträgt 25,00 €.

Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung: Bebaute Grundstücke

Die Vergleichspreise sollen folgende Merkmale aufweisen:

Grundstücksgröße:

Wohnfläche:

Gewünschtes Baujahr:

Kauffälle aus den Jahren:

Umgebung Bewertungsobjekt

Die Mindestgebühr pro Vergleichswert beträgt 25,00 €.



Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

 

Die optionale Übersetzung erfolgt maschinell und hat keine rechtliche Gültigkeit.

Die Formulare sind in jedem Fall in deutscher Sprache auszufüllen. 

 

Landratsamt Eichstätt
Sachgebiet 41
 

Residenzplatz 1

85072 Eichstätt

08421 / 70 24 02
Mo. bis Fr. von 9:00 bis 13:00 Uhr
gutachterausschuss@lra-ei.bayern.de

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