Terminanfrage Beurkundung

 

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Zusammenfassung

Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,

mit dem Ausfüllen dieses Antrags können Sie einen Termin zur Beurkundung beantragen.

 

Nach Absenden des Antrages wird Ihr Anliegen an die zuständige Fachkraft zur Weiterbearbeitung geleitet.

Bitte lesen Sie sich die Datenschutzerklärung auf der nächsten Seite sorgfältig durch.

Vielen Dank!

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Datenschutzerklärung

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit 

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Verwaltungsdienstleistung. 

  

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen 

Verantwortlich für die Datenerhebung ist das Landratsamt Eichstätt 

Residenzplatz 1 

85072 Eichstätt 

poststelle@lra-ei.bayern.de 

08421 70-0 

  

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten 

datenschutz@lra-ei.bayern.de 

  

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 

4a) Zwecke der Verarbeitung: 

Ihre Daten werden erhoben, um Ihnen unsere Verwaltungsdienstleistungen anbieten zu können. 

4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO verarbeitet. 

  

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten 

Ihre personenbezogenen Daten werden, wenn dies für die Erfüllung der Verwaltungsdienstleistung erforderlich ist, an die zuständigen Dienststellen weitergegeben. In ein Land außerhalb der EU werden Ihre Daten nicht weitergegeben. 

In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. 

 

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland 

- entfällt - 

  

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten 

Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben erforderlich ist. 

  

8. Betroffenenrechte 

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: 

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). 

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). 

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). 

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). 

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. 

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz: poststelle@datenschutz-bayern.de 

 

9. Datenschutzrechtliche Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit Beurkundungen im Jugendamt

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten sind § SGB I, §§ 58 - 64 SGB VIII sowie §§ 67 - 85 a SGB X. Zudem soll gem. § 10 Abs. 2 Beurkundungsgesetz die Person der Beteiligten so genau bezeichnet werden, dass Zweifel und Verwechslungen ausgeschlossen sind.

 

10. Weitergabe personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Beurkundungen im Jugendamt

Bei der Vaterschaftsanerkennung, der Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung oder der Mutterschaftsanerkennung werden Name, Vorname, Geburtsdatum bzw. Geburtstermin, Geburtsort des Kindes und der Eltern sowie deren Adressdaten und Personenstand an das Standesamt am Geburtsort des Kindes weitergegeben, bei Geburt im Ausland an das Standesamt Berlin I. Diese Daten werden auch an den jeweils anderen Elternteil bekannt gegeben, wenn Vater und Mutter getrennt voneinander die Vaterschaft erklärt oder die Zustimmung abgegeben haben, oder ggf. an deren gesetzliche Vertreter für dessen Zustimmung und ggf. an den Ehemann der Mutter für seine Zustimmung. Bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung, so werden die Ausländerbehörde, die Mutter und das Standesamt informiert (§ 1597 a BGB).

 

Bei der Beurkundung einer Unterhaltsverpflichtung werden die Höhe der Unterhaltsverpflichtung, Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes und des Verpflichteten sowie sein Adressdaten und der Personenstand an das unterhaltsberechtigte Kind bzw. dessen rechtlichen Vertreter (betreuender Elternteil, Jugendamt [als Beistand, Vormund oder Ergänzungspfleger] oder Anwalt/Anwältin) weitergegeben. Bei einer Beurkundung nach § 1615 I BGB werden entsprechende Daten an den unterhaltsberechtigten Elternteil bzw. dessen rechtliche Vertretung weitergegeben.

 

Von beurkundeten Sorgeerklärungen wir dem zuständigen Jugendamt am Geburtsort des Kindes die Personen- und Urkundsdaten als Abschrift der Urkunde zum Sorgeregister übersandt, bei einem Geburtsort im Ausland ist das Landesjugendamt Berlin zuständig. Geben die Eltern die Sorgeerklärungen getrennt ab, so wird jeweils der andere Elternteil mit Abschrift der Erklärung über die Abgabe der Sorgeerklärung informiert.

 

11. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Beurkundungen im Jugendamt

Die Daten werden 30 Jahre nach Errichtung der Urkunden gespeichert.

 

12. Widerrufsrecht bei Einwilligung 

Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Landratsamt Eichstätt durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. 

Persönliche Daten des anerkennenden Vaters (bzw. bei Unterhaltsurkunden des/der Unterhaltspflichtigen)

Hier bitte den Familienstand eingeben.

Bitte hier eingeben, wer die Erklärung abgeben möchte, z.B. hier den Vater eintragen, wenn eine Vaterschaftsanerkennung erklärt werden soll. 

Art und Angaben zur Urkunde

Bitte beachten Sie, dass zur Beurkundung alle Erklärenden persönlich anwesend sein müssen, eine Bevollmächtigung ist nicht zulässig.

bei vorgeburtlicher Anerkennung:

Angaben zum Kind:

 

Hier bitte eintragen, wann die Vaterschaftsanerkennung erfolgt ist.

Hier bitte eintragen, bei welcher Behörde die Vaterschaftsanerkennung durchgeführt wurde. (z.B. "Landratsamt Eichstätt")

Angaben zur Mutter

Hier bitte den Familienstand eingeben.

Soweit Sie als Mutter des Kindes noch verheiratet sind und daher für die Vaterschaftsanerkennung des leiblichen Vaters gem. § 1595 a BGB die Zustimmung Ihres Noch-Ehemannes erforderlich ist, geben Sie bitte nachfolgende Daten Ihres Noch-Ehemannes an.

Bitte laden Sie zusätzlich dessen Personalausweis (Vorder- und Rückseite) hoch - dies ist auf der nächsten Seite möglich.

Bitte hier die Angaben zum Beginn und der Höhe der Unterhaltsverpflichtung, die Sie beurkunden lassen möchten.

Hier bitte den Ersten des Monats eintragen, ab wann die neue Unterhaltsverpflichtung gelten soll (meist rückwirkend) 

DIe Höhe der Unterhaltsverpflichtung richtet sich üblicherweise nach der Düsseldorfer Tabelle. Bitte tragen Sie das Ergebnis der Berechnung als Prozentsatz der Tabelle ein, z.B. "100% des Mindestunterhalts"

Der Unterhalt muss vor einer Beurkundung berechnet sein. Unterhaltszahler und -empfänger sollten sich über die Höhe einig sein.

Unterlagen

Für die Vorbereitung des Termins ist es notwendig, dass Sie hier Ihre Unterlagen hochladen. Benötigt werden:

  • Ihre Ausweise
  • ggf. Geburtenanzeige des Krankenhauses
  • ggf. Geburtsurkunde des Kindes bzw. Vaterschaftsanerkennung (falls schon vorhanden, nicht bei Unterhaltserklärung) 
  • bei Unterhaltsbeurkundung: Beurkundungsersuchen / Schreiben des Anwalts über Höhe und Zeitraum der Unterhaltspflicht

Sie können z.B. Ihren Ausweis mit dem Handy abfotografieren und die Datei hier hochladen.

Bitte fragen Sie nach Möglichkeit jemanden aus Ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis. Die Beauftragung eines vereidigten Dolmetschers kann nur durch das Jugendamt erfolgen.

Angaben zum Dolmetscher

Wichtige Hinweise zur Vorbereitung des Termins:

 

 

Bitte vergessen Sie nicht zum Termin Ihre Ausweise im Original mitzubringen.

 

Nach Absenden Ihres Antrages werden Ihre Daten an die zuständige Fachkraft übermittelt.

Sie erhalten eine Bestätigung per Mail über den Empfang Ihres Antrages.

 

Bitte lesen Sie sich die im Anhang beigefügte Belehrungsblätter sorgfältig durch und klären Rückfragen vor dem Termin telefonisch mit der zuständigen Fachkraft ab.

 

Falls Sie innerhalb von 10 Minuten keine Bestätigung per Mail erhalten haben, wenden Sie sich bitte an: jugendamt@Lra-ei.bayern.de

 

Wichtige Hinweise zur Vorbereitung des Termins:

 

Bitte vergessen Sie nicht zum Termin Ihre Ausweise sowie die Vaterschaftsanerkennung

bzw. Geburtsurkunde des Kindes  mitzubringen.

 

Nach Absenden Ihres Antrages werden Ihre Daten an die zuständige Fachkraft übermittelt.

Sie erhalten eine Bestätigung per Mail über den Empfang Ihres Antrages.

 

Bitte lesen Sie sich die im Anhang beigefügten Belehrungsblätter sorgfältig durch und klären Rückfragen vor dem Termin telefonisch mit der zuständigen Fachkraft ab.

 

Falls Sie innerhalb von 10 Minuten keine Bestätigung per Mail erhalten haben, wenden Sie sich bitte an: jugendamt@Lra-ei.bayern.de

 

 

Wichtige Hinweise zur Vorbereitung des Termins:

 

Bitte vergessen Sie nicht zum Termin Ihren Ausweis im Original mitzubringen.

 

Nach Absenden Ihres Antrages werden Ihre Daten an die zuständige Fachkraft übermittelt.

Sie erhalten eine Bestätigung per Mail über den Empfang Ihres Antrages.

 

Bitte lesen Sie sich die im Anhang beigefügten Belehrungsblätter sorgfältig durch und klären Rückfragen vor dem Termin telefonisch mit der zuständigen Fachkraft ab.

 

Falls Sie innerhalb von 10 Minuten keine Bestätigung per Mail erhalten haben, wenden Sie sich bitte an: jugendamt@Lra-ei.bayern.de

 

 

Wichtige Hinweise zur Vorbereitung des Termins:

 

Bitte vergessen Sie nicht zum Termin Ihre Ausweise im Original sowie die Vaterschaftsanerkennung bzw. Geburtsurkunde des Kindes  mitzubringen.

 

Nach Absenden Ihres Antrages werden Ihre Daten an die zuständige Fachkraft übermittelt.

Sie erhalten eine Bestätigung per Mail über den Empfang Ihres Antrages.

 

Bitte lesen Sie sich die im Anhang beigefügten Belehrungsblätter sorgfältig durch und klären Rückfragen vor dem Termin telefonisch mit der zuständigen Fachkraft ab.

 

Falls Sie innerhalb von 10 Minuten keine Bestätigung per Mail erhalten haben, wenden Sie sich bitte an: jugendamt@Lra-ei.bayern.de

 

 

 

Wichtige Hinweise zur Vorbereitung des Termins:

 

Bitte vergessen Sie nicht zum Termin Ihren Ausweis im Original und das Schreiben, in dem Sie zur Unterhaltszahlung aufgefordert werden mitzubringen. Falls dieses Schreiben von Ihrem eigenen Anwalt kommt, benötigen wir auch die Adresse des Anwaltes der Gegenseite bzw. die Daten des Unterhaltsempfängers, da wir die vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde an die Gegenseite schicken müssen.

 

Nach Absenden Ihres Antrages werden Ihre Daten an die zuständige Fachkraft übermittelt.

Sie erhalten eine Bestätigung per Mail über den Empfang Ihres Antrages.

 

Bitte lesen Sie sich die im Anhang beigefügten Belehrungsblätter sorgfältig durch und klären Rückfragen vor dem Termin telefonisch mit der zuständigen Fachkraft ab.

 

Falls Sie innerhalb von 10 Minuten keine Bestätigung per Mail erhalten haben, wenden Sie sich bitte an: jugendamt@Lra-ei.bayern.de

 

 

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

 

Die optionale Übersetzung erfolgt maschinell mit dem Übersetzungsdienst conword.io und dient zur besseren Verständlichkeit und als Orientierungshilfe. Formulare sind in deutscher Sprache auszufüllen. Die Übersetzungen sind rechtlich nicht verbindlich. Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Originalfassung. Das Landratsamt Eichstätt übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Übersetzungen.

 

Landratsamt Eichstätt
Sachgebiet 32 - Amt für Familie und Jugend
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08421 70-3000
Mo. bis Fr. 8 bis 12 Uhr, Mo. bis Do. 14 bis 16 Uhr
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