1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Verwaltungsdienstleistung.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist das Landratsamt Eichstätt
Residenzplatz 1
85072 Eichstätt
poststelle@lra-ei.bayern.de
08421 70-0
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
datenschutz@lra-ei.bayern.de
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
4a) Zwecke der Verarbeitung:
Ihre Daten werden erhoben, um Ihnen unsere Verwaltungsdienstleistungen anbieten zu können.
4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO verarbeitet.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden, wenn dies für die Erfüllung der Verwaltungsdienstleistung erforderlich ist, an die zuständigen Dienststellen weitergegeben. In ein Land außerhalb der EU werden Ihre Daten nicht weitergegeben.
In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden.
6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
- entfällt -
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben erforderlich ist.
8. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz: poststelle@datenschutz-bayern.de
9. Datenschutzrechtliche Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit Beurkundungen im Jugendamt
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten sind § SGB I, §§ 58 - 64 SGB VIII sowie §§ 67 - 85 a SGB X. Zudem soll gem. § 10 Abs. 2 Beurkundungsgesetz die Person der Beteiligten so genau bezeichnet werden, dass Zweifel und Verwechslungen ausgeschlossen sind.
10. Weitergabe personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Beurkundungen im Jugendamt
Bei der Vaterschaftsanerkennung, der Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung oder der Mutterschaftsanerkennung werden Name, Vorname, Geburtsdatum bzw. Geburtstermin, Geburtsort des Kindes und der Eltern sowie deren Adressdaten und Personenstand an das Standesamt am Geburtsort des Kindes weitergegeben, bei Geburt im Ausland an das Standesamt Berlin I. Diese Daten werden auch an den jeweils anderen Elternteil bekannt gegeben, wenn Vater und Mutter getrennt voneinander die Vaterschaft erklärt oder die Zustimmung abgegeben haben, oder ggf. an deren gesetzliche Vertreter für dessen Zustimmung und ggf. an den Ehemann der Mutter für seine Zustimmung. Bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung, so werden die Ausländerbehörde, die Mutter und das Standesamt informiert (§ 1597 a BGB).
Bei der Beurkundung einer Unterhaltsverpflichtung werden die Höhe der Unterhaltsverpflichtung, Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes und des Verpflichteten sowie sein Adressdaten und der Personenstand an das unterhaltsberechtigte Kind bzw. dessen rechtlichen Vertreter (betreuender Elternteil, Jugendamt [als Beistand, Vormund oder Ergänzungspfleger] oder Anwalt/Anwältin) weitergegeben. Bei einer Beurkundung nach § 1615 I BGB werden entsprechende Daten an den unterhaltsberechtigten Elternteil bzw. dessen rechtliche Vertretung weitergegeben.
Von beurkundeten Sorgeerklärungen wir dem zuständigen Jugendamt am Geburtsort des Kindes die Personen- und Urkundsdaten als Abschrift der Urkunde zum Sorgeregister übersandt, bei einem Geburtsort im Ausland ist das Landesjugendamt Berlin zuständig. Geben die Eltern die Sorgeerklärungen getrennt ab, so wird jeweils der andere Elternteil mit Abschrift der Erklärung über die Abgabe der Sorgeerklärung informiert.
11. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Beurkundungen im Jugendamt
Die Daten werden 30 Jahre nach Errichtung der Urkunden gespeichert.
12. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Landratsamt Eichstätt durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.